Asstel Unfallversicherung

Die Asstel bietet ihren Versicherten im Rahmen der Unfallversicherung eine bedarfsgerechte Auswahl an verschiedenen Leistungen. Davon umfasst ist die Invaliditätskapitalleistung. Hierbei werden entsprechend dem Grade der Invalidität zum Beispiel der Umbau des Hauses oder andere Anschaffungen bezüglich der Invalidität der versicherten Person finanziert. Es kann ein progressiver Verlauf der Leistung von 300% oder 500% gewählt werden. Dies führt zu einer überproportionalen Leistung bei Invaliditätsgraden von mehr als 25%.

Ferner umfasst die Unfallversicherung der Asstel eine Invaliditätsrentenleistung. Diese umfasst den Ausgleich des laufenden Verlusts des Einkommens der versicherten Person und wird ab einem Invaliditätsgrad von 50% gezahlt. Die Zahlung beginnt im Unfallmonat und endet mit Ablauf des 65. Lebensjahres der versicherten Person. Zudem bietet die Unfallversicherung der Asstel eine Todesfallleistung zur Sicherung der Hinterbliebenen sowie zur Deckung der anfallenden Beerdigungskosten.

Krankenhaustagegeld wird im längsten Fall bis zu zwei Jahre lang nach dem Unfall gezahlt. Davon umfasst sind die finanziellen Mehrbelastungen während eines Aufenthalts im Krankenhaus. Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld erfasst die finanzielle Mehrbelastung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Es wird laut Asstel längstens bis zu 100 Tage lang nach der Entlassung abgestuft bezahlt. Zudem wird nach Angaben der Asstel Tagegeld gezahlt. Selbstständige dürfen hierbei wählen, ob sie Tagegeld ab der ersten, der zweiten, der dritten, der vierten, der fünften, der sechsten oder der siebten Woche nach dem Unfall bekommen möchten.

Wenn sechs Monate nach dem Unfall noch immer dauerhaft eine durch den erlittenen Unfall bedingte Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit von über 50% besteht, zahlt die Asstel eine vereinbarte Übergangsleistung. Ferner sind Bergungskosten und Kosten für kosmetische Operationen von der Unfallversicherung der Asstel umfasst. Kosten für kosmetische Operationen werden bis zur vereinbarten Höhe übernommen. Auch eine Kurkostenhilfe wird gewährt. Diese Leistung umfasst eine einmalige Zahlung, die dazu dienen soll, den finanziellen Mehraufwand der durch die Kosten der Kur entsteht, auszugleichen.

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