Mannheimer Unfallversicherung
5. Januar 2009 | Kategorie: Mannheimer VersicherungDie Mannheimer Versicherungsgruppe bietet auch Unfallversicherungen an. Diese kann man laut der Versicherungsgruppe bei Unfällen in den Bereichen Wohnung, Haus und Garten, Kindergarten, Schule, Arbeit, Hobby und Sport sowie auf Reisen abschließen.
Sollte nach einem Unfall eine Invalidität des Versicherten eingetreten sein, will die Versicherung nach eigenen Angaben eine Kapitalauszahlung vornehmen, die sich nach dem jeweiligen Invaliditätsgrad richtet. Bei Vollinvalidität erhält der Versicherungsnehmer die volle Versicherungssumme.
Ist unfallbedingt eine Dauerbeeinträchtigung der körperlichen oder der geistigen Leistungsfähigkeit von 50 Prozent eingetreten, erhält der Verunfallte eine lebenslange feste, monatliche Unfallrente von der Mannheimer Versicherungsgruppe.
Wenn innerhalb von drei Jahren nach einem Unfall ein Klinikaufenthalt fällig sein sollte, gibt die Versicherung an, ein Krankenhaustagegeld zu zahlen. Dieses verdoppelt sich bei Unfall und Krankenhausaufenthalt im Ausland.
Für die gleiche Zahl an Tagen, an denen der Versicherte ein Tagegeld erhielt, bekommt er auch ein Genesungsgeld für die Dauer von maximal 100 Tage ausgezahlt.
Fehlt drei Monate nach dem Unfall dem Versicherten noch die volle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit zu einhundert Prozent, wird als Übergangsleistung ein Viertel der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt. Ist die Leistungsfähigkeit nach drei Monaten erst zu fünfzig Prozent oder weniger vorhanden, werden die weiteren drei Viertel ausgezahlt.
Als Zusatzleistungen sind laut der Mannheimer Unfallversicherung Bergungskosten und Kurmaßnahmen mitversichert. Verstirbt der Versicherte innerhalb von 12 Monaten an den Unfallfolgen, erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalsumme.
Neugeborene Kinder bleiben die ersten sechs Monate versicherungsfrei. Ab dem dritten Kind ist jedes weitere Kind beitragsfrei bis zum 18 Lebensjahr mitversichert.