NV Unfallversicherung

Behalten Sie Ihren Unfall in guter Erinnerung.

Die NV-Versicherungsgruppe ist in Norddeutschland beheimatet. Die “Ostfriesen” blicken auf eine lange Tradition zurück und wurden 1818 gegründet. Der Versicherer von der Westküste hat sich auf private Sachversicherungen und Unfallversicherungen spezialisiert.

Die Unfall-Risikoversicherung der NV ist in zwei Tarife gegliedert: UnfallSpar und UnfallMaxx. Beide Tarife verfügen über die Grundleistungen Invalidität, Unfallrente, Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld und einer Todesfallsumme. Hinzu preist die NV-Versicherungsgruppe die am Markt inzwischen standartisierten Zusatzleistungen an, die da sind: Bergungs- und Transportkosten sowie kosmetische Operationen bis 5.000 EUR, eine erhöhte Leistung durch Progression bei schwerem Unfall bzw. höherer Invalidität, Zahnersatz nach einem Unfall mit Beeinträchtigung des Gesichts, Kurkostenbeihilfe bis 3.000 EUR und Infektionen durch Insektenstiche (Zecken).

Die UnfallMaxx bietet im Vergleich zur UnfallSpar-Variante noch einige Zusatzleistungen: Sofortleistung bei schwerer Verletzung in Höhe der vereinbarten Übergangsleistung, Kostenübernahme bis zu 3.000 Euro bei Behinderungsbedingte Mehraufwendungen, Zahnersatz nach einem Unfall mit Beeinträchtigung des Gesichts, eine Vollwaisenrente bis zu 5.000 Euro pro Jahr und pro Kind, Einschluß der Versehensklausel, Beitragsbefreiung der Versicherten Person bei Tod des VN (in der Kinderunfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr der VP).

Weitere Leistungen sind: Tauchtypische Gesundheitsschäden, Erfrieren, Ertrinken oder Ersticken, Infektionen durch Insektenstiche, Infektionskrankheiten (z.B. Cholera – hier muss keine Mindest-Invalidität bei Infektionskrankheiten vorliegen und der Versicherungsschutz gilt auch bei Infektion, die vor Vertragsbeginn existierten), Einschluss von Impfschäden und Unfälle durch Herz- Kreislaufstörungen sowie Schlaganfälle.

Ebenfalls hat die UnfallMaxx eine erhöhte Gliedertaxe. In der Regel erhöht diese sich um 5 % bei Invalidität an den Armen und Beinen. Bei der Hand im Handgelenk sogar um 15 %. Daumen ebenfalls um 5 %, Finger um 5 %, Zeigefinger um 4 %. Die Zehen werden mit 3 % höher bewertet bei einer Invalidität. Das Fußgelenkt mit 10 % mehr, der Verlust des Gehörs auf einem Ohr mit 5 % und der Verlust der Stimme wird in die Gliedertaxe aufgenommen und mit 40 % Invalidität bewertet.



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